Bundeseinheitliche Notbremse
Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Darauf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Der Bundestag berät noch über das Gesetz, der Bundesrat wird beteiligt.
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