Sachkundeprüfung "Geprüfte Immobiliardarlehensvermittler IHK

Wer Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung "Geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgen.

Die folgenden Links zu Gesetzestexten führen zur Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Prüfungsinformationen

Der Prüfungsinhalt ist in § 1 der Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) vorgegeben.

Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.

Schriftliche Prüfung
Die Prüfung findet in Papierform, nicht am Computer statt.

Die schriftliche Prüfung besteht immer aus zwei Teilen:

  • Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und – beratung, rechtliche Grundlagen 40 Aufgaben 60 Minuten
  • Finanzierung und Kreditprodukte 60 Aufgaben 90 Minuten

Zwischen den zwei Prüfungsteilen findet eine kurze Pause statt.

Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung
netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Aufgabentypen

  • geschlossen (Single-Choice ca. 70 %, Multiple-Choice ca. 30 %, Berechnungen werden hier zu den SC-Aufgaben gezählt)
  • Auf der Lösungsschablone werden die Einfachwahlaufgaben (Single-Choice) durch einen Kreis, die Mehrfachwahlaufgaben (Multiple-Choice) durch ein Rechteck verwendet.

Bewertung
Jeder Prüfungsbogen wird gesondert bewertet und muss damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden. Nur bei bestehen beider schriftlicher Prüfungsteile gilt die schriftliche Prüfung als bestanden.

Punktevergabe pro Aufgabe
Unabhängig von Schwierigkeitsgrad (leicht, mittel oder schwer) wird jeweils 1 Punkt pro Aufgabe vergeben. Für das Bestehen der einzelnen schriftlichen Sachgebiete/geprüften Bereiche heißt dies, dass im Teil I „Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen“ mindestens 20 Aufgaben, im Teil II „Finanzierung und Kreditpunkte“ mindestens 30 Aufgaben von den Prüfungsteilnehmern korrekt beantwortet werden müssen.

Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das „Alles oder nichts-Prinzip“. D.h., nur dann, wenn ein Prüfungsteilnehmer alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet.

Praktische Prüfung   
Änderungen: Ab dem 1. März 2024 gilt diese Version!

Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert. Hierbei sollen Sie zeigen, dass Sie die Fähigkeiten besitzen, kundengerechte Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Sie erhalten hierzu vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK), zu der Sie im Rahmen eines Rollenspiels ein Gespräch mit einem Prüferkunden führen.

Dauer

  • Vorbereitungszeit nach Erhalt der Fallvorgabe – 20 Minuten
  • Praktische Prüfung (Kundenberatung im Rollenspiel) – 20 Minuten

Zulässige Hilfsmittel
Ihre Verkaufs-und Beratungsunterlagen, Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner

Bewertung
Die Prüfung wird anhand eines Protokollbogens (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK) bewertet. Es können 100 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt ab 50 Punkten als bestanden.

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn der praktische Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV erlassen wird.

  • die Vorlage einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f Abs. 1 oder § 34h Abs. 1 der GewO oder
  • die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „gepr. Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung“ oder
  • die Vorlage eines vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschlusses als Versicherungsfachmann/frau beim Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV)
  • die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau“

Prüfungstermine und Anmeldung

Die IHK Reutlingen behält sich vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Anmeldeschluss ist jeweils 30 Tage vor dem Prüfungstermin. Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss oder schriftlicher Zulassung kann nur schriftlich oder per E-Mail an sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de erfolgen und ist mit Gebühren verbunden.

Prüfungstermine 2024

  • 19. März 2024, Anmeldeschluss 19.02.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag)
  • 16. April 2024, Anmeldeschluss 19.03.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag)
  • 11. Juni 2024, Anmeldeschluss 13.05.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag)
  • 16. Juli 2024, Anmeldeschluss 17.06.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag) 
  • 17. September 2024, Anmeldeschluss 19.08.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag)
  • 15. Oktober 2024, Anmeldeschluss 17.09.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag)
  • 12. November 2024, Anmeldeschluss 15.10.2024 (gegebenenfalls praktische Prüfung am Folgetag

Bitte die Anmeldung per Mail an sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de senden.

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Vollprüfung (schriftliche und praktisch) 310,00
Teilprüfung (schriftlich)* 210,00
Wiederholung praktische Prüfung 150,00

* Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen für die Befreiung vom praktischen Prüfungsteil (siehe Prüfungsinformationen)

Satzung und Rahmenplan

Satzung der Sachkundeprüfung als Download

Den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung finden Sie auf der Website des DIHK.

Vorbereitungskurse

Seminaranbieter finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System der IHKs.

Bitte benutzen Sie für die Kommunikation über E-Mail nur folgende E-Mail-Adresse: sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de

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Bettina Nill

Bettina Nill

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Prüfungswesen Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Sachkundeprüfungen für: Freiverkäufliche Arzneimittel, Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Telefon: 07121 201-169
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