Insolvenzrecht

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: alphaspirit- stock.adobe.com

Zahlungsschwierigkeiten können eine Insolvenz bedeuten. Die Insolvenzordnung (InsO) regelt den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Sie bietet neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens auch die Möglichkeiten der Übertragung und des Erhalts durch Sanierung.

Die Insolvenzordnung differenziert zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Zwischen beiden Verfahrensarten besteht keine Wahlmöglichkeit. Alle zum Zeitpunkt der Antragstellung Selbstständigen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit, unterfallen dem Regelinsolvenzverfahren. Ehemals Selbstständigen sowie natürlichen Personen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, sofern ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wann ein Insolvenzgrund vorliegt, was in einem solchen Fall unternommen werden sollte, wo ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, welche Folgen ein Insolvenzantrag hat und wie das Insolvenzverfahren abläuft, erfahren Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Antragsformulare zum Insolvenzverfahren gibt es im Justizportal des Bundes und der Länder.

Die Broschüre "Rechtswegweiser Insolvenzrecht" auf der Website des Justizministeriums Baden-Württemberg soll Schuldnern den Einstieg in das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren auf Grundlage der Insolvenzordnung (InsO) in der seit dem 1. Juli 2014 geltenden Fassung erleichtern.

Wer wissen möchte, ob über das Vermögen eines (potenziellen) Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann sich an das Amtsgericht des Geschäftssitzes des Unternehmens wenden. Auf der Seite "Insolvenzbekanntmachungen" veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Dazu gehören auch Informationen  über die Anordnung von Verfügungsverboten für den Schuldner, die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse.

Forderungsmanagement
Oft ist die mangelnde Zahlungsmoral eines Schuldners Auslöser für eine Krise im eigenen Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Was getan werden kann, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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