Firmenrecht
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firmierung
Die IHK Reutlingen berät Unternehmen, die eine neue Firma oder die Änderung einer bestehenden Firma ins Handelsregister eintragen lassen möchten. Gegenstand der firmenrechtlichen Prüfung ist die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, eine mögliche Irreführungseignung und die deutliche Unterscheidbarkeit der Firma von anderen Firmen mit demselben Sitz. Wir stellen eine schriftliche Stellungnahme aus, die bei Notar und Registergericht vorgelegt werden kann und etwaige Rückfragen vermeidet.
Vor der Eintragung einer Firma in das Handelsregister empfiehlt es sich zudem, auch namens-, marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter zu überprüfen. Diese Überprüfung übernimmt die IHK Reutlingen nicht.
Informationen zur Zulässigkeit einer Firma sowie zu den Möglichkeiten einer Firmen- und Markenrecherche finden Sie in den folgenden Merkblättern:
-
Merkblatt "Firmen- und Markenrecherche" als Download (PDF | 247 KB)
-
Merkblatt "Wie nenne ich mein Unternehmen" als Download (PDF | 383 KB)
Adressen für die Firmen- und Markenrecherche
Unternehmen, die sich überregional betätigen wollen, können eine Recherche von Unternehmen mit demselben oder einem sehr ähnlichen Firmenzusatz bei einem Auskunftsdienst durchführen lassen.
Die folgenden Adressen entsprechen den der IHK Reutlingen derzeit vorliegenden Erkenntnissen. Die Auswahl ist nicht abschließend und stellt keine Empfehlungen dar.
Kostenpflichtige Anbieter für Firmen- und Markenrecherche:
- B.I.S. Business Information Service
- Datenbank-Informationsdienst Michael Klems
- Europatent GmbH
- Researcher24 GmbH
- SMD Group | Schutz Marken Dienst GmbH
- Tulex GmbH
Deutsche Marken kostenfrei selbst recherchieren:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Regierungspräsidium Stuttgart, Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Europäische Unionsmarken
Internationale Marken
Weitere Recherchemöglichkeiten bieten das Unternehmensregister des Bundesanzeigers und das gemeinsame Handelsregister der Länder.
Sie möchten im Bezirk der IHK Reutlingen eine neue Firma oder eine Änderung des Firmennamens beim Handelsregister anmelden?
Die IHK Reutlingen prüft vor der notariellen Beurkundung Ihren gewünschten Firmennamen auf Eintragungsfähigkeit im Handelsregister. Für diesen Service berechnen wir 50 € zzgl. MwSt. Geprüft werden bis zu zwei Wunschbezeichnungen pro Gesellschaft. Die Bearbeitungszeit liegt bei durchschnittlich 10 Arbeitstagen. Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob und wann das Registergericht Stuttgart die gewünschte Firmierung einträgt. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller gleichzeitig der Rechnungsempfänger ist.
Die IHK Reutlingen prüft insbesondere folgende durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgegebene Kriterien:
- Der Firmenname muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
- Der Firmenname darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
- Aus dem Firmennamen muss die Rechtsform ersichtlich sein.
- Die Haftungsverhältnisse dürfen nicht im Unklaren bleiben.
- Der Firmenname muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
- Der Unternehmensgegenstand muss ausreichend konkret formuliert sein.
Sollte eine Firmierung und/oder der Unternehmensgegenstand nicht geeignet sein, geben wir Hinweise zur Anpassung. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt per E-Mail. Die Stellungnahme und Rechnung erhalten Sie im pdf-Format.
Es handelt sich um eine reine Serviceleistung der IHK Reutlingen. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Firmennamens und des Unternehmensgegenstandes und damit über die Eintragung in das Handelsregister ist dem Registergericht Stuttgart vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass unsere Stellungnahmen nicht die Überprüfung namens-, marken- und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche Dritter umfassen. Wir empfehlen daher eine eigene Recherche bezüglich älterer Namensrechte und eines eventuell bestehenden Markenschutzes, um Unterlassungsansprüchen anderer Unternehmen vorzubeugen.
Das Formular ist nur für Unternehmen zu verwenden, die sich in das Handelsregister oder Gesellschaftsregister (hier: eingetragene Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - eGbR) eintragen lassen wollen. Es ist nicht zur Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen von Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden) oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) zu verwenden.