IHK-Mediationsstelle und Schiedsgericht
Bei der IHK Reutlingen ist eine Mediationsstelle sowie, in Kooperation mit dem Institut für Schiedsgerichtswesen, ein Schiedsgericht eingerichtet. Dies eröffnet den Weg für eine schnelle und praxisorientierte Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Beide Einrichtungen zielen darauf ab, geschäftliche Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Mediationsstelle
Wenn es im Wirtschaftsleben hakt, ziehen die Parteien gerne gleich zu Gericht. Schneller und günstiger kann die Mediation sein. Bei der IHK gibt es dafür die Mediationsstelle.
Eine Mediation zielt darauf ab, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Die wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass die Parteien sich einigen wollen und eine Mediation nach der nun gültigen Reutlinger Mediationsordnung vereinbart haben. Die Mediation ist bei Wirtschaftskonflikten aller Art möglich und erstreckt sich auch auf Fälle innerbetrieblicher, nachfolgerelevanter oder gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten in einem IHK-zugehörigen Unternehmen. Die Mediation ist einem Gerichtsverfahrens oder - soweit vereinbart - einem Schiedsgerichtsverfahren vorgeschaltet.
Bei der Mediation im Sinne der Reutlinger Mediationsordnung handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Zuständig ist die Mediationsstelle bei der IHK, wenn mindestens eine der Parteien einer deutschen IHK angehört.
Reutlinger Mediationsordnung als Download
Kostenverzeichnis als Download
Schiedsgericht
Während die Mediation auf eine einvernehmliche Einigung der Parteien hinwirkt und im Falle unüberbrückbarer Gegensätze den Gang vor Gericht offenlässt, entscheidet das Schiedsgericht abschließend und verbindlich über den Rechtsstreit.
Dieser Schiedsspruch ist dann wie ein Urteil zu vollstrecken. Gleichzeitig ist der öffentliche Rechtsweg durch den Schiedsspruch ausgeschlossen. Gerade das aber macht das Schiedsgericht für Unternehmer so attraktiv, denn es schließt langjährige Verfahren durchmehrere Instanzen von vornherein aus. Auch aus diesem Grund werden immer häufiger so genannte Schiedsgerichtsklauseln in Verträge aufgenommen.