
Region in Zahlen
40 Unternehmensinsolvenzen gab es laut Statistischem Landesamt im ersten Quartal 2025 in den drei Landkreisen der Region Neckar-Alb.
Im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum liegt die Zahl um 13 Fälle höher. Von den Insolvenzen im ersten Quartal 2025 sind 974 Beschäftigte betroffen.
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025)

50,4 Prozent der 11,24 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner von Baden-Württemberg sind weiblich. Der leicht höhere Anteil der Frauen hat etwas mit der Lebenserwartung zu tun. Ein neugeborenes Mädchen hat bei uns heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von rund 84 Jahren. Bei den Jungen sind es im Schnitt knapp 80 Jahre.
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025)


170 regionale Unternehmen und Organisationen bieten ihren Beschäftigten mittlerweile Jobtickets an. Das meldet der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau, kurz Naldo. Damit kommen 10.600 Abonnentinnen und Abonnenten in den Genuss einer vergünstigten Jobticket-Variante. Insgesamt sind über 93.000 Personen im Naldo-Gebiet mit dem sogenannten „Deutschlandticket“ unterwegs. Das Jobticket ist Teil davon.
(Quelle: Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau, 2025)
531.300 Euro haben regionale Kommunen im Jahr 2023 durch die Zweitwohnungssteuer eingenommen, so das Statistische Landesamt. Insgesamt erheben sieben Gemeinden aus Neckar-Alb die Steuer. Tübingen (220.000 Euro) und Reutlingen (188.000 Euro) haben das meiste Geld erhalten. Dettenhausen und Kirchentellinsfurt stehen mit jeweils 2.000 Euro am Ende der Liste.
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2025)

7 der 66 Kommunen in der Region Neckar-Alb sind laut Statistischem Landesamt schuldenfrei. Es handelt sich um Wannweil (Landkreis Reutlingen), Neustetten (Landkreis Tübingen), Grosselfingen, Jungingen, Ratshausen, Straßberg und Weilen unter den Rinnen (alle Zollernalbkreis). Zusammen wohnen knapp 17.000 der insgesamt über 717.000 Einwohner von Neckar-Alb in diesen sieben Kommunen.
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024)


1 Antrag auf den Betrieb einer Anbauvereinigung im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes wurde bisher in der Region Neckar-Alb gestellt. Das hat das zuständige Regierungspräsidium Freiburg auf WNA-Anfrage mitgeteilt. Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an die Vereinsmitglieder zu deren Eigenkonsum sind nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt.
(Quelle: Regierungspräsidium Freiburg, September 2024)