Sachkundeprüfung
„Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/ -frau IHK“

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34 d Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Geprüfte(r) Versicherungsfachmann/ -frau IHK“ erfolgen.

Die folgenden Links zu Gesetzestexten führen zur Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Prüfungsinformationen

Der Prüfungsinhalt ist in § 2 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und- beratung (VersVermV) vorgegeben.

Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung.

Bei der Durchführung der Prüfung arbeitet die IHK Reutlingen mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V. (BWV) als externem Dienstleister zusammen.

Schriftliche Prüfung

Der schriftliche Teil wird computergestützt geprüft. Ein Beispiel für den Ablauf der schriftlichen Prüfung gibt es auf der Website des BWV.

Praktische Prüfung

Im praktischen Prüfungsteil wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert. Hierbei sollen Sie zeigen, dass Sie die Fähigkeiten besitzen, kundengerechte Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Sie erhalten hierzu vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK), zu der Sie im Rahmen eines Rollenspiels ein Gespräch mit einem Prüferkunden führen.

Dauer

Vorbereitungszeit nach Erhalt der Fallvorgabe – 20 Minuten

Praktische Prüfung (Kundenberatung im Rollenspiel) – 20 Minuten

Zulässige Hilfsmittel

Ihre Verkaufs-und Beratungsunterlagen, Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner.

Bewertung

Die Prüfung wird anhand eines Protokollbogens (Vorlage-Beispiel auf der Website des DIHK) bewertet. Es können 100 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt ab 50 Punkten als bestanden.

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn der praktische Prüfungsteil gem. § 4 Abs. 5 VersVermV erlassen wird.

  • die Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S 1, § 34h Abs. 1 S 1 oder § 34i Abs. 1 S 1 GewO
  • die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann / -frau“ oder
  • die Vorlage einer Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung als „geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“

Prüfungstermine und Anmeldung

Derzeit wird diese Prüfung bei der IHK Reutlingen nicht angeboten. Bitte wenden Sie sich an die IHKs Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Mannheim oder Karlsruhe.
Sobald wieder Prüfungstermine angeboten werden, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Vollprüfung (schriftlich und praktisch) 300,00
Teilprüfung (schriftlich)* 180,00
Wiederholungsprüfung (praktische Prüfung) 150,00

* Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen und Kriterien für die Prüfung nur im schriftlichen Teil (siehe Prüfungsinformationen) und weisen Sie diese bei der Anmeldung nach.

Vorbereitungskurse

Seminaranbieter finden Sie unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System der IHKs.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Bitte benutzen Sie für die Kommunikation über E-Mail nur folgende E-Mail-Adresse: sachkundepruefung(at)reutlingen.ihk.de

Bettina Nill

Bettina Nill

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Prüfungswesen Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Sachkundeprüfungen für: Freiverkäufliche Arzneimittel, Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Telefon: 07121 201-169
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