Gründung nach Branchen
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit nach § 12 des Grundgesetzes (Recht auf freie Berufsausübung). Jedoch unterliegen manche gewerbliche Tätigkeiten einer Reglementierung. Gründerinnen und Gründer müssen in diesen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und über spezielle Kenntnisse verfügen, um sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig machen zu dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Gewerben.
Zu den reglementierten Branchen gehören unter anderem das Bewachungsgewerbe, die Finanzanlagenvermittler, die Arzneimittelbranche, das Gast- und Beherbergungsgewerbe, Spielautomatenaufsteller, Verkehr und Logistik sowie die Versicherungsvermittler. Die IHK bietet für diese Branchen Informationen, Checklisten und gegebenenfalls auch die Prüfungsabnahme an.
Darüber hinaus finden Sie auch für eine weitere Anzahl an Branchen Gründungsinformationen auf den nachfolgenden Seiten.