Existenzgründung in der Gesundheitswirtschaft

IHK Reutlingen, Tübingen und ZollernalbFoto: udra - iStockphoto.com

Die Märkte der Gesundheitswirtschaft sind attraktiv und zukunftsfähig. Demografischer Wandel, technischer Fortschritt und steigendes Gesundheitsbewusstsein haben die Umsätze in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt. Vor allem der Dienstleistungssektor wächst rasant. Hierin liegt eine Chance für viele Gründerinnen und Gründer, denn der Kapitalaufwand für das eigene Unternehmen ist überschaubar.

Gesundheitswirtschaft heißt „Erstellung und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung von Gesundheit dienen“. Kernbereich ist der erste Gesundheitsmarkt. Dazu gehört die klassische Gesundheitsversorgung, die größtenteils über die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen finanziert werden. Aber auch Arbeitgeber, der Staat und die Sozialversicherungsträger übernehmen zum Teil die Leistungen. Im zweiten Gesundheitsmarkt werden alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen zusammengefasst. Dazu gehören vor allem die freiverkäuflichen Arzneimittel, individuelle Gesundheitsleistungen, Fitness und Wellness, Gesundheitstourismus und zum Teil Sport, Freizeit, Ernährung und Wohnen.

Berufe, Zulassung und Berufsbezeichnungen
Gesundheitsberufe unterteilt man in geregelte und nicht geregelte Berufe. Zu den geregelten Berufen gehören Heilberufe, Heilhilfsberufe, Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und Berufe nach der Handwerksordnung.

Heilberufe
Zu den Heilberufen zählen alle Berufe, deren Tätigkeit durch die Arbeit am und mit dem Patienten geprägt ist. Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) definiert im § 1(2) HeilprG die Ausübung der Heilkunde als jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Dies betrifft die Berufe Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Apotheker. Diesen Berufen liegt ein Studium zugrunde. Die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes heißt Approbation. Damit verbunden ist auch die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Organisiert sind diese Berufe in öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen wie beispielsweise der Ärztekammer. Die Heilpraktiker nehmen allerdings eine Sonderstellung ein. Sie können nach Erhalt der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 HeilprG eigenverantwortlich, also ohne ärztliche Verordnung, die Heilkunde am Patienten ausüben.

Heilhilfsberufe
Heilhilfsberufe oder auch Gesundheitsberufe umfassen Tätigkeiten, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen. Die Ausbildung zu diesen Berufen findet nicht an einer Hochschule statt. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Berufsgesetze und die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Erst der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gestattet das Führen der Berufsbezeichnung. Die in Bundesgesetzen geregelten Gesundheitsfachberufe sind:

  • Altenpfleger/Altenpflegehelfer
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Notfallsanitäter
  • Rettungsassistenten
  • Podologen
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Physiotherapeuten
  • Diätassistenten
  • Orthoptisten
  • Masseure/medizinischer Bademeister
  • medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • pharmazeutisch-technische Assistenten
  • veterinärmedizinisch-technische Assistenten

Berufe nach der Handwerksordnung
Die sogenannten Gesundheitshandwerke unterliegen der Handwerksordnung. Zu ihnen zählen die Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädie-Schuhmacher, Orthopädie-Techniker sowie die Zahntechniker. Alle Berufe sind zulassungspflichtige Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung.

Lesen Sie mehr zum Thema im Merkblatt "Existenzgründung in der Gesundheitswirtschaft".

Tanja Frese

Tanja Frese

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Beraterin Gründung, Start-ups und Unternehmensnachfolge
Schwerpunkte: Gründung und Start-ups, Moderatorenkonzept Unternehmensnachfolge
Telefon: 07121 201-141
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