Sachverständige

Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Reutlingen 

Die IHK Reutlingen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung geringfügig zu ändern. Gemäß § 36 Absatz 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Artikel 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist die IHK verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor dem Erlass der Vorschrift einen Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck kann bis zum 15. November 2022 auf der Website der IHK-Organisation Einsicht in die beabsichtigten Änderungen und dazu Stellung genommen werden. 

Sachverständigenverzeichnis

Wie findet man öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Von der IHK Reutlingen sind derzeit rund 60 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Die Sachverständigen sind im Sachverständigenverzeichnis der IHK aufgeführt.

Sowohl die Daten der Sachverständigen der IHK Reutlingen als auch die IHK-Sachverständigen in Baden-Württemberg stehen in einer bundesweiten Sachverständigendatenbank zur Verfügung. Bei der Suche nach speziellen Sachverständigen ist die IHK Reutlingen gerne behilflich.

Hier geht es zum Sachverständigenverzeichnis der IHK-Organisation.

Bestellungsverfahren

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Für Interessenten aus der Region Neckar-Alb hält die IHK das Informations- und Merkblatt für Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bereit. Für bestimmte Sachgebiete haben Sachverständigenbewerber so genannte "fachliche Bestellungsvoraussetzungen" zu erfüllen. Solche "fachlichen Bestellungsvoraussetzungen" können separat angefordert werden. Darüber hinaus regeln die Vorgaben der Sachverständigenordnung das Verfahren.

Benennung

Sachverständige begutachten den Wert oder die Qualität einer Ware oder Dienstleistung. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet aber keine Gewähr für Qualität. Sie ist nämlich gesetzlich nicht geschützt. Nur besonders überprüfte Sachverständige dürfen sich als "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" bezeichnen. Was zeichnet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus? Ihre "besondere Sachkunde, Zuverlässigkeit und Integrität werden vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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