Sachverständige

Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Reutlingen 

Die IHK Reutlingen beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 17.Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden. Weitere Informationen zur Änderung erhalten Sie auf folgender Homepage.

Sachverständigenverzeichnis

Wie findet man öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Von der IHK Reutlingen sind derzeit rund 60 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Die Sachverständigen sind im Sachverständigenverzeichnis der IHK aufgeführt.

Sowohl die Daten der Sachverständigen der IHK Reutlingen als auch die IHK-Sachverständigen in Baden-Württemberg stehen in einer bundesweiten Sachverständigendatenbank zur Verfügung. Bei der Suche nach speziellen Sachverständigen ist die IHK Reutlingen gerne behilflich.

Hier geht es zum Sachverständigenverzeichnis der IHK-Organisation.

Bestellungsverfahren

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Für Interessenten aus der Region Neckar-Alb hält die IHK das Informations- und Merkblatt für Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bereit. Für bestimmte Sachgebiete haben Sachverständigenbewerber so genannte "fachliche Bestellungsvoraussetzungen" zu erfüllen. Solche "fachlichen Bestellungsvoraussetzungen" können separat angefordert werden. Darüber hinaus regeln die Vorgaben der Sachverständigenordnung das Verfahren.

Benennung

Sachverständige begutachten den Wert oder die Qualität einer Ware oder Dienstleistung. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet aber keine Gewähr für Qualität. Sie ist nämlich gesetzlich nicht geschützt. Nur besonders überprüfte Sachverständige dürfen sich als "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" bezeichnen. Was zeichnet öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus? Ihre "besondere Sachkunde, Zuverlässigkeit und Integrität werden vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Zentrale Dienste, Kundenmanagement und Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
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