Qualifizierung für Berufskraftfahrer

Ein Führerschein für Bus (Fahrerlaubnis-Klasse D) oder Lkw (Klasse C) reicht nicht, um gewerblich befördern zu dürfen. Zusätzlich notwendig ist die sogenannte Grundqualifikation, die durch eine Prüfung bei der IHK erworben wird.

Der Nachweis der Grundqualifikation erfolgt seit 2021 mit einer neben dem Führerschein weiteren Karte, dem Fahrerqualifizierungsnachweis (kurz: FQN) – diese Karte ersetzt seitdem den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des Kartenführerscheins.

Nach bestandener Prüfung kann der FQN bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden – die Meldung über die bestandene Prüfung geht von der IHK direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), die Führerscheinstelle wiederrum ruft direkt vom KBA die entsprechenden Daten ab.

Typischerweise wird die Grundqualifikation für die jeweiligen Klassen durch die sogenannte „beschleunigte“ Grundqualifikation erworben. „Beschleunigt“ deshalb, weil hier nur eine schriftliche Prüfung (in der Regelprüfung von 90 Minuten Dauer) bei der IHK anfällt. Voraussetzung ist allerdings ein Unterricht von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (in der Regel Fahrschulen der Nutzfahrzeugklassen mit staatlicher Anerkennung für die Berufskraftfahrerqualifikation).

Im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation beginnt die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer: Alle fünf Jahre zur Verlängerung des Nutzfahrzeugführerscheins sollte ebenso der FQN verlängert werden. Dies geschieht durch die Teilnahme an fünf mind. siebenstündigen Weiterbildungen, die innerhalb dieser fünf Jahre absolviert werden sollten. Hierbei ist keine Prüfung vorgesehen.

Die IHK Reutlingen (zuständig für die Region Neckar-Alb mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb) führt die Prüfungen zur beschleunigten Berufskraftfahrer-Grundqualifikation in weiteren Bezirken folgender Industrie- und Handelskammern durch:

Bodensee-Oberschwaben (Weingarten), Nordschwarzwald (Pforzheim), Bodensee-Hochrhein (Schopfheim und Konstanz) und Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen).

Weitere Infos und Prüfungsanmeldung

Bitte melden Sie sich über die Plattform zur Prüfung an. Dort finden Sie die auch die Termine und Orte, wo die Prüfungen stattfinden. Die Prüfungsgebühren betragen für die Beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation 130 Euro und für die Quer-/Umsteigerprüfung 120 Euro.
Zu den Terminen und Anmeldung.

Hinweise zur den unterschiedlichen Prüfungsvarianten und -arten der Anmeldung

  • Regelprüfung: Erfolgt typischerweise zusammen mit dem Ersterwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis und berechtigt zur gewerblichen Beförderung entweder von Gütern (Lkw, Klasse C) oder Personen (Bus, Klasse D).
  • Quereinsteiger: Absolventen einer entsprechenden Fachkundeprüfung, die danach den Fahrerqualifizierungsnachweis einer zugehörigen Fahrerlaubnisklasse erwerben möchten, sind sogenannte Quereinsteiger. Der obligatorische Unterricht ist im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation für Quereinsteiger von 140 auf 96 Stunden reduziert; die Prüfung dauert im Theorieteil anstelle von 90 Minuten nur noch 60 Minuten.
  • Umsteiger: Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen von C auf D oder umgekehrt handelt es sich um sogenannte Umsteiger. Der Unterricht ist auf 35 Stunden verkürzt; die Prüfung dauert entsprechend nur noch 45 Minuten.
  • Beschleunigte Grundqualifikation: In Deutschland läuft der Erwerb der Grundqualifikation in der Regel über diese Prüfungsform. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer 140-stündigen Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte. Anschließend erfolgt eine 90-minütige schriftliche Prüfung bei der IHK.
  • Grundqualifikation: Es gibt diese alternative Prüfungsform ohne vorherige obligatorische Ausbildung – allerdings setzt sich der Umfang dieser Prüfung zusammen aus einer 240-minütigen schriftlichen Prüfung und einer 210-minütigen Praxisprüfung. Diese Prüfungsart hat die IHK Reutlingen an die Kollegen der IHK Region Stuttgart übertragen. Bei Bedarf vermitteln wir gerne den entsprechenden Kontakt.

Merkblatt

Die detaillierten Regelungen für Fahrer im Personen- beziehungsweise Güterkraftverkehr entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt.

Martin Burkart

Martin Burkart

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Projektleiter Verkehr, Transport und Intra-Logistik
Schwerpunkte: Leitung des IHK-Kompetenzzentrums Transport und Intra-Logistik, Beratungszentrum Verkehr und Logistik, Betreuung der Branchen Güterkraftverkehr, Bus und Taxi, IHK-Netzwerke Logistiker und betriebliche Logistiker/Versandleiter, IHK-Akademie Verkehr und betriebliche Sicherheit.
Telefon: 07121 201-279
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