Qualifizierung für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gelten künftig neue Qualifizierungsvorschriften, wenn Sie im Personen- oder Güterkraftverkehr selbständig oder abhängig tätig sein wollen. Die EU-Richtlinie 2003/59 sieht künftig die Grundqualifizierung und die Weiterbildung für Fahrer bestimmter Fahrzeuge vor. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz umgesetzt, welches am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen führt die Prüfungen für die Grundqualifikation durch. Prüfungen werden sowohl in Reutlingen, als auch, sofern eine ausreichende Anzahl an Prüflingen vorhanden ist, auch an anderen Orten im Zuständigkeitsbereich durchgeführt.

Weitere Termine werden je nach Nachfrage, zusätzlich angeboten.

Weitere Infos und Prüfungsanmeldung

Die detaillierten Regelungen für Fahrer im Personen- beziehungsweise Güterkraftverkehr entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt.

Gül Öztürk

Gül Öztürk

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Prüfungswesen Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Gefahrgutprüfungen und Gefahrgutbeauftragten-Prüfungen, Sachkundeprüfungen Fachmann/-frau für Finanzanlagen IHK, Berufskraftfahrerqualifikation
Telefon: 07121 201-223
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