Personenverkehr / Fachkunde-Prüfung Taxi- und Mietwagen

Wer als Unternehmer einen Taxi- oder Mietwagenbetrieb aufnehmen will, benötigt dazu eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben dem Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit die sogenannte Fachkunde. Dieser Nachweis der fachlichen Eignung wird im Regelfall durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht.

Diese Prüfung erfordert umfangreiche Kenntnisse in der Führung eines Taxi- bzw. Mietwagen-Unternehmens. Ohne intensive Vorbereitung, bestenfalls durch einen Kurs vermittelt, ist diese Prüfung kaum zu schaffen!

Die IHK Reutlingen (zuständig für die Region Neckar-Alb mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb) führt die Fachkundeprüfungen Taxi/Mietwagen in weiteren Bezirken folgender Industrie- und Handelskammern durch: Bodensee-Oberschwaben, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Bodensee-Hochrhein.

Mit Wohnsitz außerhalb dieser IHK-Bezirke ist eine sogenannte Freistellung von der zuständigen IHK des Wohnsitzes notwendig, damit eine Prüfung durch IHK Reutlingen erfolgen kann. Bitte nehmen Sie zunächst dort Kontakt auf. 

Wer braucht die Fachkunde für den Taxi-/Mietwagenverkehr?

Die Fachkunde Taxi-/Mietwagen muss vorweisen, wer eine Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderungen (mit Personenkraftwagen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen) beantragen möchte. 

Welche Verkehrsarten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen?

Laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt grundsätzlich die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen der Genehmigungspflicht. Nicht erfasst sind Beförderungen mit Krankenwagen, sofern die damit verbundene Beförderung medizinisch angezeigt ist. Entgeltliche oder geschäftsmäßige Patientenfahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung sind hingegen genehmigungspflichtig. Weitere Ausnahmen von der Genehmigungspflicht des PBefG sind in der sogenannten Freistellungsverordnung (FrStllgVO) definiert; die drei häufigsten freigestellten Verkehrsarten sind die Schüler-, Behinderten- und Kindergartenverkehre. 

Wie kann der Nachweis der fachlichen Eignung anstelle der Fachkundeprüfung erbracht werden?

  • Eine leitende Tätigkeit, die für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet worden ist. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Beurteilung, ob eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, erfolgt durch diejenige IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Der Bewerber hat der IHK dazu aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, stellt sie eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für das Verfahren beträgt 70 Euro.Das entsprechende Antragsformular kann bei der IHK Reutlingen bei Herrn Adrian Blum unter der E-Mail Adresse blum(at)reutlingen.ihk.de angefordert werden.
  • Ein Abschluss folgender Ausbildungen bzw. Studiengänge die vor dem Stichtag 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen worden sind. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen beträgt 40 Euro.
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Fortbildung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in
    • Betriebswirt(in) (DAV) abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie, Bremen
    • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) an der Technischen Universität Dresden

Welche weiteren Voraussetzungen bestehen neben der Fachkunde für die Erteilung der Genehmigung?

  • Betriebssitz im Landkreis der Genehmigungsbehörde
  • Man braucht einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen.
  • Man braucht einen Nachweis der der persönlichen Zuverlässigkeit. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Verkehrsgeschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen. So z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszüge aus dem Gewerbezentral- und Fahreignungsregister.

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wie läuft die Fachkundeprüfung im Taxi-/Mietwagenverkehr ab?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, die jeweils eine Stunde dauern und aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Die IHK Reutlingen führt die schriftliche und mündliche Prüfung an einem Tag durch. 

Der erste schriftliche Teil enthält Multiple-Choice-Fragen und Fragen zur freien Beantwortung. Der zweite Teil beinhaltet eine Fallstudie mit Kalkulationsaufgabe. Die mündliche Prüfung ist abhängig vom Ergebnis der beiden schriftlichen Teile und findet nach der Mittagspause statt. 

Welche Sachgebiete werden abgefragt?

Die Fachkundeprüfung Taxi-/Mietwagen umfasst folgende Sachgebiete (festgelegt in Anlage 3 der PBZugV):

Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten:

  • Personenbeförderungsrecht (einschließlich Tarifbildung)
  • Straßenverkehrsrecht (insbesondere Qualifikationen Fahrpersonal und Kindersicherungspflicht)
  • Arbeitsrecht (Arbeitszeitgesetz) und Sozialversicherungsrecht
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts (Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer)

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere

  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Buchführung
  • Versicherungswesen

Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung u. Untersuchung der Fahrzeuge
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr

Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Grenzüberschreitende Beförderungen (sofern im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam): 

  • Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
  • Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind
  • Beförderungsdokumente

Wie wird die Prüfung bewertet?

Die Prüfung hat eine Höchstpunktzahl von 150 Punkten. Davon müssen mindestens 60%, also 90 Punkte, erreicht werden. Zusätzlich müssen noch folgende weitere Kriterien erfüllt sein:

  • Im schriftlichen Teil I müssen mindestens 30 von 60 Punkten erreicht werden. Im schriftlichen Teil II müssen mindestens 26,25 von 52,5 Punkten werden.
  • Erreicht der Prüfungsteilnehmer in Teil I und II bereits 90 Punkte oder mehr, so entfällt die mündliche Prüfung. Beträgt die Gesamtpunktzahl weniger als 90 Punkte, so kommt es zu einer mündlichen Prüfung.
  • In der mündlichen Prüfung muss eine Mindestpunktzahl von 18,75 von 37,5 Punkten erreicht werden, unabhängig vom Gesamtergebnis des schriftlichen Teils.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Es gibt verschiedene Schulungsveranstalter, die mittlerweile auch online auf die Prüfung vorbereiten. Ebenso bieten die Verkehrsfachverlage umfangreiche Literatur zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung an. Wir empfehlen eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung. 

Wo findet die Prüfung statt?

Die Prüfungsstandorte der IHK Reutlingen befinden sich in der IHK Akademie Reutlingen-Betzingen, der IHK-Akademie in Albstadt-Tailfingen, in Schopfheim (Hochrhein) und Weingarten (Oberschwaben). 

Anmeldung zur Prüfung

Bitte melden Sie sich über die Plattform zur Prüfung an. Dort finden Sie die auch die Termine und Orte, wo die Prüfungen stattfinden. Die Prüfungsgebühr beträgt 210 Euro.

Adrian Blum

Adrian Blum

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Leiter Sach- und Fachkundeprüfungen
Schwerpunkte: Fachkundeprüfungen Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer, Güterkraftverkehrsunternehmer, Freiverkäufliche Arzneimittel, Immobiliardarlehensvermittler, Taxi- und Mietwagen
Telefon: 07121 201-190
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