Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer oder Unternehmerin Güter befördern will, benötigt dazu in aller Regel eine Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes. Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis der Nachweis der sogenannten Fachkunde. Dieser Nachweis der fachlichen Eignung wird im Regelfall durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht.

Diese Prüfung erfordert umfangreiche Kenntnisse in der Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens. Ohne intensive Vorbereitung, bestenfalls durch einen Kurs vermittelt, ist diese Prüfung kaum zu schaffen!

Die IHK Reutlingen (zuständig für die Region Neckar-Alb mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb) führt die Fachkundeprüfungen des Güterkraftverkehrs in weiteren Bezirken folgender Industrie- und Handelskammern durch: Bodensee-Oberschwaben (Weingarten) und Bodensee-Hochrhein (Schopfheim).

Prüfungsanmeldung

Bitte melden Sie sich über die Plattform zur Prüfung an. Dort finden Sie die auch die Termine und Orte, wo die Prüfungen stattfinden. Die Prüfungsgebühr beträgt 210 Euro.

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Adrian Blum

Adrian Blum

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Prüfungswesen Verkehr und Gefahrgut
Schwerpunkte: Fachkundeprüfungen: Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagen, Berufskraftfahrerqualifikation, Personenbeförderung mit Bussen, Taxi, Mietwagen
Telefon: 07121 201-190
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