Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer oder Unternehmerin Güter befördern will, benötigt dazu in aller Regel eine Erlaubnis des zuständigen Landratsamtes. Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis der Nachweis der sogenannten Fachkunde. Dieser Nachweis der fachlichen Eignung wird im Regelfall durch eine bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht.

Diese Prüfung erfordert umfangreiche Kenntnisse in der Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens. Ohne intensive Vorbereitung, bestenfalls durch einen Kurs vermittelt, ist diese Prüfung kaum zu schaffen!

Die IHK Reutlingen (zuständig für die Region Neckar-Alb mit den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb) führt die Fachkundeprüfungen des Güterkraftverkehrs in weiteren Bezirken folgender Industrie- und Handelskammern durch: Schwarzwald-Baar-Heuberg, Bodensee-Oberschwaben und Bodensee-Hochrhein.

Mit Wohnsitz außerhalb dieser IHK-Bezirke ist eine sogenannte Freistellung von der zuständigen IHK des Wohnsitzes notwendig, damit eine Prüfung durch IHK Reutlingen erfolgen kann. Bitte nehmen Sie zunächst dort Kontakt auf. 

Wer braucht die Fachkunde für den Güterkraftverkehr?

Die Fachkunde muss vorweisen, wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güterkraftverkehr betreibt. Dafür muss man eine Erlaubnis bei der zuständigen Verkehrsbehörde des jeweiligen Betriebssitzes – im Normalfall dem Landratsamt - beantragen. 

Dieser Erlaubnispflicht unterliegen national Fahrzeuge inklusive Anhänger über 3,5 Tonnen. Für internationale Transporte greift die Genehmigungspflicht für Fahrzeuge inklusive Anhänger ab 2,5 Tonnen. 

Wie ist es mit dem Werkverkehr?

Wer mit Fahrpersonal Güter für eigene Zwecke transportiert oder im Rahmen einer Hilfstätigkeit des Unternehmens ausliefert, betreibt Werkverkehr (Rechtsgrundlage § 1 Absatz 2 GüKG). Dafür benötigt man keine Erlaubnis (siehe § 9 GüKG) und somit auch keine Fachkunde. 

Werkverkehr ist meldepflichtig beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). 

Gibt es weitere Ausnahmen der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrs?

Ja, diese Ausnahmen sind abschließend in § 2 GüKG aufgeführt. 

Kann der Nachweis der fachlichen Eignung anstelle einer Prüfung erbracht werden?

Mittlerweile nicht mehr, aber es gibt folgende Besitzstandregelungen, die langsam auslaufen: 

  • Mindestens zehnjährige, leitende Tätigkeit in einem lizensierten Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die zwischen dem 4.12.1999 und 4.12.2009 ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein muss. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK dazu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Das Antragsformular kann bei der IHK Reutlingen angefordert werden. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, lädt die IHK den Antragsteller zu einem ergänzenden Beurteilungsgespräch, dem Fachkundegespräch, ein. Die Gebühr für die Prüfung und Bestätigung einer Vortätigkeit beträgt 70 Euro.
  • Einen Abschluss der folgenden Ausbildungen oder Studiengänge, die vor dem Stichtag 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen worden sind. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Gebühr für die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen beträgt 40 Euro.
    • Speditionskaufmann/frau
    • Kaufmann/frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
    • Verkehrsfachwirt/in
    • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    • Dipl.-Betriebswirt/in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Mannheim und Lörrach
    • Dipl.-Betriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

Welche Voraussetzungen bestehen neben der Fachkunde für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung der Genehmigungsbehörde?

  • Der Betriebssitz muss im Landkreis der Genehmigungsbehörde sein. Briefkastenfirmen sind unzulässig.
  • Man braucht einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (gemäß § 3 GBZugV bzw. Artikel 7 der VO (EG) 1071/2009). Das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens müssen mindestens 9.000€ für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen sein, sowie 5.000€ mehr für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen.
  • Auch braucht man Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit, sowohl für die Zuverlässigkeit des Unternehmens als auch jeder zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person. Das sind beispielhaft polizeiliche Führungszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und weiteren Institutionen und Auszüge aus dem Gewerbezentral- und Fahreignungsregister. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wie läuft die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr ab?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, die jeweils zwei Stunden dauern und aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Die IHK Reutlingen führt die schriftliche und mündliche Prüfung an einem Tag durch. 

Der erste schriftliche Teil enthält Multiple-Choice-Fragen und Fragen zur freien Beantwortung. Der zweite Teil beinhaltet eine Fallstudie mit Kalkulationsaufgabe. Die mündliche Prüfung ist abhängig vom Ergebnis der beiden schriftlichen Teile und findet nach der Mittagspause statt. 

Welche Sachgebiete werden abgefragt?

Die Inhalte der Prüfung sind in Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 festgelegt und umfassen folgende Themen: 

Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Leitung eines Unternehmens des Güterkraftverkehrs, Marktzugang, Normen und technische Vorschriften, Straßenverkehrssicherheit. 

Wie wird die Prüfung bewertet?

Die Prüfung hat eine Höchstpunktzahl von 300 Punkten. Davon müssen mindestens 60%, also 180 Punkte, erreicht werden. Zusätzlich müssen noch folgende weitere Kriterien erfüllt sein:

  • Im schriftlichen Teil I müssen mindestens 60 von 120 Punkten erreicht werden. Im schriftlichen Teil II müssen mindestens 52,5 von 105 Punkten werden.
  • Erreicht der Prüfungsteilnehmer in Teil I und II bereits 180 Punkte oder mehr, so entfällt die mündliche Prüfung. Beträgt die Gesamtpunktzahl weniger als 180 Punkte, so kommt es zu einer mündlichen Prüfung.
  • In der mündlichen Prüfung muss eine Mindestpunktzahl von 37,5 von 75 Punkten werden, unabhängig vom Gesamtergebnis des schriftlichen Teils.

Wo findet die Prüfung statt und wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfungsstandorte der IHK Reutlingen befinden sich in der IHK Akademie Reutlingen-Betzingen, der IHK-Akademie in Albstadt-Tailfingen, in Schopfheim (Hochrhein) und Weingarten (Oberschwaben). 

Anmeldung und Terminauswahl unter https://eoa2.bildung1.gfi.ihk.de/kammer/reutlingen/anmeldung/gkv.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Es gibt verschiedene Schulungsveranstalter, die mittlerweile auch online auf die Prüfung vorbereiten können. Ebenso bieten die Verkehrsfachverlage umfangreiche Literatur zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung an. Wir empfehlen eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung.

Prüfungsanmeldung

Bitte melden Sie sich über die Plattform zur Prüfung an. Dort finden Sie die auch die Termine und Orte, wo die Prüfungen stattfinden. Die Prüfungsgebühr beträgt 210 Euro.

Adrian Blum

Adrian Blum

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Leiter Sach- und Fachkundeprüfungen
Schwerpunkte: Fachkundeprüfungen Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer, Güterkraftverkehrsunternehmer, Freiverkäufliche Arzneimittel, Immobiliardarlehensvermittler, Taxi- und Mietwagen
Telefon: 07121 201-190
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