Bewachungsgewerbe
Im Bewachungsgewerbe darf nur tätig sein, wer sich der Unterrichtung gemäß § 34 a der Gewerbeordnung unterzogen und eine Sachkundeprüfung vor der IHK erfolgreich abgelegt hat. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben in Weingarten bietet auch für Unternehmen aus der Region Neckar-Alb jährlich mehrere Unterrichtungen und Prüfungstermine an.
Ihre Ansprechpartnerin steht Ihnen bei der IHK Weingarten zur Verfügung:
Frau Yasmine Kayabasli, Telefon: 0751 409-145, E-Mail: kayabasli(at)weingarten.ihk.de
Weitere Informationen zum Bewachungsgewerbe gibt es auf der Homepage der IHK Bodensee-Oberschwaben.