Einschränkungen für den Handel
Bis ins Jahr 2025 schränkt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung den Verkauf von Produkten wie Rattengift, Ameisenködern oder Holzschutzmitteln in mehreren Schritten ein. Bereits jetzt muss der Einzelhandel bei einigen Giften genau darauf achten, wer diese kauft.
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