Änderungen in 2021

Mindestlohn im Minijob

Der Mindestlohn steigt auch für Minijobber stufenweise bis 2022. Darauf müssen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einstellen.

Mindestlohn im MinijobFoto: Comaniciu Dan/shutterstock.com

Im kommenden Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut. Von derzeit 9,35 Euro wird er zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro erhöht. Insgesamt steigt der Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 in einem 4-Stufen-Modell bis auf 10,45 Euro. Davon sind auch Minijobber betroffen, wie die Minijobber-Zentrale schreibt. Was für Arbeitgeber wichtig ist:

Entwicklung des Mindestlohns bis Juli 2022
Der gesetzliche Mindestlohn wird in den nächsten beiden Jahren stufenweise erhöht. In vier Schritten steigt der mindestens zu zahlende Stundenlohn an. Ein 450-Euro-Minijob liegt vor, wenn der Verdienst durchschnittlich im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Für einen Minijobber, dem der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und bereits jetzt die Minijob-Grenze voll ausschöpft, kann die Beschäftigung durch die Erhöhung des Stundenlohns sozialversicherungspflichtig werden. Das monatliche Arbeitsentgelt liegt bei gleicher Arbeitszeit dann schnell oberhalb von 450 Euro.

Soll die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleiben, muss die monatliche Arbeitszeit reduziert werden. Der Minijobber kann ab Januar 2021 nur noch rund 47 Stunden monatlich (= 450 Euro/Monat: 9,50 Euro/Stunde) beschäftigt werden. Im Jahr 2020 liegt der Vergleichswert bei ca. 48 Stunden pro Monat. Diese Berechnung unterstellt, dass dem Minijobber lediglich die Arbeitsstunden vergütet werden und keine Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, zustehen. 

Nach der stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns gelten die folgenden maximalen Arbeitszeiten beziehungsweise folgender Mindestlohn für einen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in einem Minijob: 

  • 1. Januar 2021: 9,50 Euro / 47,37 Stunden pro Monat
  • 1. Juli 2021: 9,60 Euro / 46, 88 Stunden pro Monat
  • 1. Januar 2022: 9,82 Euro / 45,82 Stunden pro Monat
  • 1. Juli 2022: 10,45 Euro / 43,06 Stunden pro Monat

Überschreitet der durchschnittliche monatliche Verdienst durch den höheren Mindestlohn die Grenze von 450 Euro, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Diese Beschäftigung muss dann bei der Minijob-Zentrale abgemeldet werden. Dann ist die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers der richtige Ansprechpartner für den Arbeitgeber.

Mindestlohn-Rechner im Web
Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ausrechnen.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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