Direktantrag für Soloselbstständige

So funktioniert’s

Soloselbstständige haben im Rahmen der Novemberhilfe die Möglichkeit, einen Direktantrag zu stellen. Dadurch können Soloselbstständige ihren Antrag direkt einreichen, ohne einen sogenannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt).

So funktioniert’sBild: foxyburrow - Fotolia.com

Welche Voraussetzungen gelten für einen Direktantrag?

  1. Zunächst muss geprüft werden, ob eine grundsätzliche Antragsberechtigung für die Novemberhilfe vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Selbstständige beziehungsweise Unternehmen direkt, indirekt oder über Dritte von der den Lockdown-Maßnahmen im November betroffen sind.
  2. Liegt tatsächlich eine Soloselbstständigkeit vor? Das gilt, wenn zum Stichtag 29.Februar 2020 weniger als ein/e Vollzeitmitarbeiter/in im Unternehmen beschäftigt war. Ausschlaggebend ist hierbei die Zahl der Vollzeitäquivalente.
  3. Die Soloselbstständigkeit muss im Haupterwerb betrieben werden. Das bedeutet, dass die Summe der Einkünfte aus 2019 mindestens zu 51 Prozent aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt wurden.
  4. Bislang wurde noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe (I oder II) gestellt.
  5. Die Antragssumme überschreitet 5.000 Euro nicht.

So stellen Sie den Antrag
Um einen Direktantrag stellen zu können benötigen Sie zur Authentifizierung Ihrer Angaben ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein ELSTER-Zertifikat haben, dann können Sie dieses auf dem ELSTER-Portal beantragen.
Zum Direktantrag auf der Seite Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Gehen Sie zur Antragsstellung, wie folgt vor:

  1. Einstieg und Weiterleitung zu ELSTER
  2. Zertifikatsdatei auswählen
  3. Bestätigung Datenweitergabe
  4. Persönliche Informationen ergänzen
  5. E-Mail-Adresse verifizieren

Das gilt es zu beachten
Anträge auf die Novemberhilfe können aktuell bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Beachten Sie, dass ein gestellter Direkteintrag nicht mehr über das Antragssystem zurückgezogen werden kann. Daher stellen Sie sicher, dass alle Angaben des Antrages korrekt eingetragen wurden, achten Sie hier auch auf eventuelle Zahlendreher. Zusätzlich gilt, wurde ein Direktantrag gestellt, kann daraufhin kein zusätzlicher Antrag mehr auf Novemberhilfe über einen prüfenden Dritten gestellt werden. 

Noch Fragen?
Ausführliche FAQs für die Novemberhilfe finden Sie auf der Website der Bundesregierung. Für Erstauskünfte steht Ihnen auch gerne Ihre IHK Reutlingen zur Verfügung. Für Detailfragen hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Service-Desk für Solo-Selbständige eingerichtet unter der +49 30-1200 21034. Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Video-Tutorial
Schritt für Schritt führt die „Gebrauchsanweisung“ durch die Antragstellung und gibt Anwendern Hinweise und Tipps, die das Ausfüllen erleichtern.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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