Die Klammer muss mit
Wer im Namen einer Unternehmergesellschaft auftritt und vergisst, die UG (haftungsbeschränkt) richtig mit dem Klammerzusatz als Hinweis für die Haftungsbeschränkung anzugeben, haftet so, als hätte er selbst und nicht die Gesellschaft den Vertrag geschlossen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden.
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