Bundesfinanzhof bekräftigt Abzugsverbot
Erneut hat sich der Bundesfinanzhof zur Frage geäußert, ob Unternehmen aus Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen Vorsteuern geltend machen können. Er hat sich dabei auch damit beschäftigt, wie sich die Freigrenze für sogenannte Aufmerksamkeiten auswirkt und welche Kosten bei ihrer Berechnung zu berücksichtigen sind.
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