Lockerungen

3G im Handel entfällt

Ab 9. Februar treten Lockerungen in Kraft. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I sowie die Kontakterhebung in vielen Bereichen. Derzeit gilt die Alarmstufe I.

3G im Handel entfälltFoto: Evelien - stock.adobe.com

Die Landesregierung geht mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.

Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben
In den meisten Bereichen wie der Gastronomie müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen, die Verträge mit der LUCA-App laufen hingegen aus.

Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen möglich
Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I.

Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.

Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.

3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in der Alarmstufe I
In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF auf der Website der Landesregierung)

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