Fristen beim Tilgungszuschuss Corona II+III

Bis 31. Mai handeln

Wer einen Antrag auf den Tilgungszuschuss Corona II gestellt hat, kann diesen noch bis zum Monatsende ergänzen oder ändern. Gleichzeitig endet die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona III am 31. Mai.

Bis 31. Mai handelnFoto: Eyetronic - Fotolia.com

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Antragssteller des Tilgungszuschusses Corona II ab sofort zur Beantragung einer Förderung von Schlussraten in Darlehensverträgen entsprechende Ergänzungs,- bzw. Änderungsanträge stellen können. Die Frist endet bereits am 31. Mai 2022.

Eine Förderberechtigung liegt vor, wenn Sie mindestens in einem der beiden Förderzeiträume des Tilgungszuschuss Corona II eine Schlussrate im Rahmen Ihres Darlehensvertrages getilgt haben.

  • Förderzeitraum I: 1. Januar bis 30. Juni 2021
  • Förderzeitraum II: 1. Juli bis 31. Dezember 2021

Die Formulare gibt es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

Ebenfalls endet die Frist zur Beantragung des Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III (Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022). Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2022 eingegangen sein. Mehr Infos auf der Seite des Landeswirtschaftsministeriums.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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