Fristen beim Tilgungszuschuss Corona II+III
Bis 31. Mai handeln
Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Antragssteller des Tilgungszuschusses Corona II ab sofort zur Beantragung einer Förderung von Schlussraten in Darlehensverträgen entsprechende Ergänzungs,- bzw. Änderungsanträge stellen können. Die Frist endet bereits am 31. Mai 2022.
Eine Förderberechtigung liegt vor, wenn Sie mindestens in einem der beiden Förderzeiträume des Tilgungszuschuss Corona II eine Schlussrate im Rahmen Ihres Darlehensvertrages getilgt haben.
- Förderzeitraum I: 1. Januar bis 30. Juni 2021
- Förderzeitraum II: 1. Juli bis 31. Dezember 2021
Die Formulare gibt es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
Ebenfalls endet die Frist zur Beantragung des Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III (Förderzeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022). Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2022 eingegangen sein. Mehr Infos auf der Seite des Landeswirtschaftsministeriums.
Zur Übersicht