Soforthilfe Corona
Rückforderungsbescheide kommen Anfang August
Mehr als 245.000 Anträge auf Soforthilfe wurden bewilligt und Zuschüsse in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ausgezahlt. Die Unternehmen haben dabei im Soforthilfeantrag – den Kriterien der Soforthilfe Corona entsprechend – ihren coronabedingten Liquiditätsengpass selbst abgeschätzt. Die Unterstützungsleistung wurde in Höhe des so ermittelten, zukünftig erwarteten Liquiditätsengpasses unbürokratisch ausbezahlt.
Rückblickend stellte sich bei vielen Unternehmen heraus, dass der Liquiditätsengpass nicht in vollem Umfang eingetreten ist. Mehr als ein Drittel der angeschriebenen Unternehmen hat deshalb einen geringeren Unterstützungsbedarf angezeigt. Diese Unternehmen bekommen Anfang August auf der Basis ihrer im Rückmeldeverfahren gemachten Angaben individuelle Rückzahlungsbescheide. Die dort ausgewiesenen Zahlungen müssen bis Ende Juni 2023 geleistet werden. Die Rückzahlungsfrist wurde bewusst großzügig bemessen. Damit soll eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden.
Für Unternehmen, die durch die Rückzahlungsverpflichtungen der Soforthilfe Corona nachweislich in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen würden, kann im Frühjahr 2023 durch individuelle Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen eine Existenzgefährdung vermieden werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Entsprechende Zahlungserleichterungen können ab dem 01.04.2023 auf dem zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der L-Bank dafür bereitgestellten Formular schriftlich beantragt werden. Die Beantragung der Zahlungserleichterung muss vor Ende der Rückzahlungsfrist erfolgen.
Die L-Bank beantwortet Fragen zum Rückmeldeverfahren unter 0721 150-1770 von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 16.30 Uhr.
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