Kostendeckel bei 1-Prozent-Regelung
Die Möglichkeit, den Wert der Entnahme bei der 1- Prozent -Regelung auf die tatsächlichen Kosten zu deckeln, macht bei Leasingsonderzahlungen eine Verteilung auf die Leasingzeit nötig. Das gilt auch im Falle einer Einnahme-Überschuss-Rechnung, bei der die Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde.
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