Frist für Corona-Tilgungszuschuss verlängert
Kredite stemmen

Der Förderzeitraum für den Tilgungszuschuss Corona II läuft am 31. März 2022 ab. Das Programm geht nun in eine dritte Stufe bis Ende Juni.
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona richtet sich an Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung. Es schließt eine Förderlücke der Überbrückungshilfen. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt.
Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde außerdem der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022. Auf der Website des Wirtschaftsministeriums soll ab Anfang April der Antrag für den Tilgungszuschuss III möglich sein.

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