Verfahrenserleichterung und Bagatellgrenze
Durch ein BMF-Schreiben ist eine Nichtbeanstandungsregelung geschaffen worden, so dass Arbeitgeber in Abweichungsfällen, die eine gewisse Betragsgrenze nicht übersteigen, keine Korrektur- und Anzeigepflichten i. S. d. § 41c Einkommensteuergesetz treffen.
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