Gerechtfertigte Entlassung
Das Arbeitsgericht Siegburg hatte über den Fall einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die sich bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank gemeldet und währenddessen an einer kommerziellen Party teilgenommen hatte. Es sei von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertige.
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