EKU-Ausschuss diskutiert mit Bundespolitik
Gutverdiener nicht mehr prüfen?
Das Statusfeststellungsverfahren ist gerade für Soloselbständige ein großes Problem, wie der IHK-Ausschuss seit Jahren immer wieder anmahnt. Einerseits ist das Verfahren für die Betroffenen intransparent und bürokratisch. Andererseits haben Auftraggeber immer häufiger Bedenken, Aufträge an Soloselbständige zu geben, weil sie befürchten, dass dann eine Scheinselbständigkeit bestehen könnte. „Die aktuellen Regelungen kosten Aufträge und im schlimmsten Fall Existenzen“, erläuterte Bert Bormann, Vorsitzender des EKU-Ausschusses.
Positivkriterien: Forderung der EKU
Müller-Gemmeke sprach sich in der Sitzung für Positivkriterien bei der künftigen Prüfung aus. Das entspricht auch dem Forderungspapier des EKU-Ausschusses. Diese Positivkriterien müssten allerdings in der Regierungskoalition noch erarbeitet werden, so die Abgeordnete. Sie hält es jedoch für vorstellbar, dass es bestimmte Honorargrenzen gibt, so dass Gutverdiener nicht mehr geprüft werden müssten. „Es geht doch darum, dass soziale Sicherung auch für Selbstständige funktioniert“, so Müller-Gemmeke. Das gelte auch für die Alterssicherung.
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