Beitragsveranlagung für Kleinunternehmen

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Seit Anfang September läuft bei der IHK die diesjährige Beitragsveranlagung für Kleingewerbetreibende. Rund 11.500 Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, erhalten per Post ihren Beitragsbescheid.

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Der IHK-Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage. Der Grundbeitrag reicht bei Kleinunternehmen von 40 bis 1.500 Euro. Der Umlagehebesatz auf Ertrag beziehungsweise Gewinn beträgt weiter 0,16 Prozent.
Zunächst werden die Beiträge vorläufig veranlagt. Sobald die Finanzverwaltung der IHK die tatsächlichen Erträge oder Gewinne mitgeteilt hat, werden die vorläufig veranlagten Jahre abgerechnet. Die Zahlungsfrist für den IHK-Beitrag beträgt zwei Wochen. Wichtig: Die IHK versendet nur eine Mahnung.

Ratenzahlungen auf Antrag möglich
Unklarheiten oder Fragen zum Beitragsbescheid können gerne telefonisch geklärt werden. Stundungen oder Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Das Mitgliedsunternehmen muss hierfür jedoch eine wirtschaftlich schwierige Lage versichern.

Übrigens: Viele Angelegenheiten in der Beitragsabwicklung lassen sich bei der IHK sehr einfach online regeln. Auf www.ihkrt.de/beitrag können etwa ein SEPA-Lastschriftmandat angelegt sowie Änderungen beim Gewerbe oder ein Gewinn unter der Beitragsfreistellungsgegrenze von 5.200 Euro mitgeteilt werden. Auch die Verrechnung oder Zurückerstattung von IHK-Beiträgen, die zu viel gezahlt wurden, kann hier veranlasst werden. Mit den Beiträgen finanziert die IHK Reutlingen übrigens nur Aktivitäten, die sie keinem Kunden individuell in Rechnung stellen kann oder für die die IHK-Vollversammlung als höchstes Entscheidungsgremium eine solidarische Finanzierung beschlossen hat. Im Wesentlichen werden über die Beiträge daher Aktivitäten der politischen Interessenvertretung und der Ausbildung finanziert.

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