Unterstützung für Soloselbstständige
"Neustarthilfe" verfügbar
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Derzeit können nur natürliche Personen einen Antrag auf Neustarthilfe stellen, die ihre selbstständigen Umsätze als freiberuflich Tätige oder als Gewerbetreibende für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen. In einem zweiten, späteren Schritt wird das Antragsverfahren auch geöffnet für Soloselbstständige, die anteilige Umsätze aus Personengesellschaften für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen wollen oder die alleinige Gesellschafterinnen oder alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (also eine Antragstellung durch juristische Personen) sind.
Wer kann die Förderung beantragen?
Einen Antrag stellen können Soloselbstständige aller Branchen, die
- ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
- weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen,
- bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
- keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und
- ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.
Weitere Informationen auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Bei der Online-Reihe "IHK informiert“ geht es am 26. Februar, 11 Uhr, um "Hilfen in der Krise - Diese Corona-Fördermittel gibt es für heimische Betriebe". Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nötig. Hier geht es zur Anmeldung.
Um Fördermittel geht es auch beim Webinar "Förderung und Finanzierung in Zeiten von Corona" am 25. Februar, 17.30 - 19.30 Uhr. Neben Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe geht es dann auch um Corona-Krisenberatung und Insolvenzrecht. Hier geht es zur Veranstaltung.
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