Befragung im Mittelstand
Was verdienen GmbH-Geschäftsführer?

Neueste Zahlen liefert eine aktuelle Gehaltsstrukturuntersuchung „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2023“ von BBE media. Die Studie basiert auf den Gehaltsdaten von 2.532 GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern. Damit gibt sie Auskunft über die aktuellen Gehälter und Zusatzleistungen von GmbH-Chefinnen und -Chefs in 55 Branchen aus fünf Wirtschaftszweigen. Dabei liegen die Jahresgesamtbezüge von GmbH-Geschäftsführern über alle Wirtschaftszweige betrachtet im Durchschnitt mit 180.795 Euro um 2,7 Prozent höher im Vergleich zu den Umfrageergebnissen des Vorjahres. 25 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verdienen mehr als 212.835 Euro. Wer als GmbH-Chef mit seinen Jahresgesamtbezügen unter 160.367 Euro liegt, verdient weniger als die Hälfte seiner Kolleginnen und Kollegen.
Betrachtet man die Branchen, ergeben sich folgende durchschnittliche Gehälter:
- Industrie: 240.189
- Handwerk: 156.551
- Großhandel: 194.437
- Einzelhandel: 153.633
- Dienstleister: 181.746
Extra zum Gehalt
Das häufigste Extra bei den Bezügen von GmbH-Chefs ist an allererster Stelle der Dienstwagen, in der Industrie haben knapp 90 Prozent aller Chefinnen und Chefs ein Auto auf Kosten der Firma. Im Großhandel sind es 87 Prozent, im Einzelhandel 83 Prozent, im Handwerk 84 und bei den Dienstleistern 84 Prozent.
Auf Platz 2 folgt die Direktversicherung, im Schnitt haben knapp 84 Prozent aller Geschäftsführer über alle Branchen hinweg dieses Gehaltsplus. Ein 13. Gehalt erhalten im Schnitt knapp 56 Prozent aller Chefs, rund 18 Prozent bekommen eine Pensionszulage.
Die Vergütungen von GmbH-Geschäftsführern sind in Betriebsprüfungen immer wieder ein neuralgischer Punkt. Liegen sie deutlich unter dem Durchschnitt der jeweiligen Branche, ergeben sich daraus individuelle Spielräume für Gehaltsverhandlungen. Sprengen die Vergütungen hingegen den branchenüblichen Rahmen, unterstellen die Finanzverwaltungen nicht selten verdeckte Gewinnausschüttungen. Die Folge sind dann hohe Steuernachforderungen, die im Einzelfall eine GmbH ruinieren können.

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