Leichte Nutzfahrzeuge
Alternative Antriebe fördern lassen

Zu beachten ist, dass eine gleichzeitige Antragstellung für denselben Fördergegenstand (zum Beispiel alternative Antriebe) in beiden Förderaufrufen nicht möglich ist. Siehe hierzu die Informationen zur Abgrenzung des Bundesamts für Güterverkehr.
Die konkreten Inhalte der (überarbeiteten) Richtlinien sowie zur Abgrenzung des Sonderaufrufs gibt es auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).
Die Anträge stehen im ePortal des BAG zur Verfügung.
Zuschüsse werden gewährt:
- zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
- zur Förderung der Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
- zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS),
sowie für Sonderfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben und entsprechender Tank- und Ladeinfrastruktur im gesonderten Förderaufruf.

Zur Übersicht