Steuerliche Forschungsförderung

Videos erklären die Zulage

In kurzen Video-Beiträgen werden unter anderem die steuerliche Forschungsförderung, das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle und die Prüfkriterien erklärt.

Videos erklären die ZulageFoto: nevodka - shutterstock.com

Seit über zwei Jahren gibt es das Gesetz zur steuer­lichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Es ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

Was ist förderfähig?
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtungen. Die im Rahmen der Forschungszulage förderfähigen Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden inkl. der Beiträge für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (z. B. Arbeit­geberanteil für die Sozialversicherung) zusammen. Förderfähig sind auch Eigenleistungen eines Einzel­unternehmers in einem FuE­Vorhaben, wobei die zulässige Höhe dieser Aufwendungen durch einen pauschalen Stundensatz begrenzt ist.

Fragen? Bescheinigungsstelle veröffentlicht Erklärvideos
Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut? Welche Kriterien muss ein Vorhaben erfüllen, um die Zulage zu erhalten? Was ist unter den Prüfkriterien zu verstehen? In den Erklärvideos der BSFZ stellen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage detailliert vor. Die einzelnen Themen werden dabei separat in kurzen Videos erläutert.

Zu den Videos.

Dr. Tobias Adamczyk

Dr. Tobias Adamczyk

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Technologietransfermanager
Schwerpunkte: Technologietransfer, Kooperationen, Wirtschaft und Wissenschaft, Fördermittelberatung, Patente, TRIZ, Koordinierung der landesweiten TechnologietransfermanagerInnen (EFRE), IHK-Netzwerk Innovation, IHK-Netzwerk virtuelles Kraftwerk Neckar-Alb, Netzwerk Technologietransfermanager-BW, IHK-Netzwerk Wasserstoff, Institut für Wissensmanagement und Wissenstransfer (IHK-IWW)
Telefon: 07121 201-253
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