Ukraine-Maßnahmenpaket

Liquiditätsunterstützung startet

Als Teil des im April vorgelegten Maßnahmenpakets wird nach der Umsetzung der ersten beiden Säulen – das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm – die dritte Säule bzw. das Margining-Finanzierungsinstrument gestartet.

Liquiditätsunterstützung startetFoto. kiono - Fotolia.com

Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium deswegen bereits im April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses Paket wird Schritt für Schritt umgesetzt. Nach dem Ende April bzw. Anfang Mai bereits das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm gestartet sind, kann nun das dritte Instrument an den Start gehen. Beim Margining-Finanzierungsinstrument geht es um ein Absicherungsinstrument, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt – gerade für den Fall weiterer Preissteigerungen und Volatilität. Diese Maßnahme ist wichtig und notwendig, um Sicherheitsleistungen (sog. Margins) zu finanzieren, die beim Handel mit Energie verpflichtend zu leisten sind. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert. Erste Beratungsgespräche sind ab sofort möglich.

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird finanziert?
Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden.
Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten

  • für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie

  • für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland.

Spekulative Positionen werden nicht finanziert.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein.
Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein.
Dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich. Positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose; es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne handeln.

Welche Konditionen gelten?

Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zins-Komponente. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision vereinbart.
Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert.
Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kreditlinie.

Verfahren:
Unternehmen, die antragsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, zunächst in einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich. Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind:

Herr Curt Distler, Tel.: 0211 981 2647, E-Mail: curt.distler(at)de.pwc.com
Herr Bernd Papenstein, Tel.: 0211 981 2639, E-Mail: bernd.papenstein(at)de.pwc.com

Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen.

Beginn und Befristung:
Für das Finanzierungsinstrument kann ab sofort ein Beratungsgespräch geführt werden.
Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet und ist voraussichtlich Ende Juni 2022 möglich. Es ist aber bereits jetzt sinnvoll ein Beratungsgespräch zu führen und die Antragstellung vorzubereiten.
Eine Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2022 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2023 möglich.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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