Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Energiepreispauschale & Steuersenkung
Für Betriebe sind vor allem folgenden Punkte relevant:
- Bürgerinnen und Bürger sollen wegen steigender Preise in diesem Jahr einmalig mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro über die Einkommensteuer entlastet werden. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig der Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Für Betriebe bedeutet das, dass sich für die Auszahlung verantwortlich sind – sie soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate abgesenkt werden.
Weitere Punkte sind unter anderem Maßnahmen für mehr Energieeffizienz (ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden) sowie eine große Wärmepumpen-Offensive. Zudem soll der Gasverbrauch für die Stromerzeugung kurzfristig gesenkt werden und die Stilllegung von Kohlekraftwerken ausgesetzt werden. Für 90 Tage wird ein Ticket für neun Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt.
Das ganze Papier mit weiteren Maßnahmen gibt es in den Downloads.
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Ergebnis_Koalitionsausschuss.pdf (PDF | 109 KB)
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