Härtefallhilfen Energie

Ab 15. März Antrag stellen

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten können ab 15. März 2023 Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie stellen.

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Mit den Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) unterstützt das Land Baden-Württemberg energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, um dadurch eine wirtschaftliche Existenzbedrohung abzuwenden. Die Mehrkosten für Energie werden energieträgerunabhängig berücksichtigt.

Firmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiepreise ein Minus vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erwirtschafteten, können einen Antrag stellen. Sie müssen unter anderem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten nachweisen können.

Auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums finden Antragsteller umfangreiche Infos.

Die Antragstellung erfolgt direkt über die L-Bank.

Birgit Krattenmacher

Birgit Krattenmacher

Innovation und Umwelt
IHK-Zentrale
Position: Leiterin Institut für Nachhaltiges Wirtschaften (IHK-INaWi) / Stellvertretende Bereichsleiterin
Schwerpunkte: Kreislaufwirtschaft, Arbeitsschutz, Fördermittel Umwelt/Energie, CE-Kennzeichnung, Produktsicherheit, Textilkennzeichnung, Cluster Technische Textilien Neckar-Alb,
IHK-Netzwerk Produktion, IHK-Netzwerk Sicherheit
Telefon: 07121 201-257
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