EU-Mobilitätspaket

Neue Regel für Spediteure

Ab dem 21. Mai benötigen alle Unternehmen, die Güter für andere Unternehmen ins Ausland befördern und dafür Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen, eine güterverkehrsrechtliche Genehmigung, auch als „EU-Lizenz“ bekannt.

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Bis zum genannten Datum benötigen nur jene Frachtführer eine Genehmigung, die Solo-Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen. Wer auf grenzüberschreitende Beförderung verzichtet, kann also auch über den 21. Mai hinaus mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ohne Genehmigung aktiv sein.

Um eine EU-Lizenz bei der unteren Verwaltungsbehörde beantragen zu können, müssen die Unternehmer nachweisen, dass sie persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt im Regelfall über eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung und kann auch durch eine im Unternehmen beschäftigte Person oder einen sogenannten externen Verkehrsleiter erfolgen.

Unter bestimmten Umständen kann man von der Fachkundeprüfung befreit werden
Unternehmer, die im Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 durchgehend ein Transportunternehmen mit Fahrzeugen unter 3,5 t zHm geleitet haben, können auf Antrag von der Fachkundeprüfung befreit werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die Genehmigungsbehörde auf Basis der vorgelegten Dokumente. Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können seit dem 21. Februar bei den Stadtverwaltungen und den Landratsämtern gestellt werden.

Die Änderungen im Güterkraftverkehrsrecht sind Teil des sogenannten EU-­Mobilitätspakets I. Sie führen zu diversen Änderungen an den Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009 und gelten mehrheitlich bereits seit Februar. So müssen beispielsweise seit 2. Februar alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren.

Seit dem 21. Februar besteht eine regelmäßige Rückkehrpflicht für Nutzfahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat und eine Abkühlphase bei Kabotagetransporten.

Quelle: Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart

Mehr zum Thema beim Bundesverkehrsministerium.

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
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