Workshop am 8. Juli
Brennpunkt Umsatzsteuer International
Umsatzsteuerliche Sachverhalte im internationalen Kontext nehmen an Bedeutung und Komplexität zu. Zu beachten sind Gesetze zu Verbringungsnachweisen (z. B. „Gelangensbestätigung“) ebenso wie Sonderregeln für innergemeinschaftliche Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Mit den Quick Fixessind zudem seit 2020 umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden.
Die Vielzahl von Regelungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleistungen und Werk-/ Montagelieferungen macht die Handhabung in der EU oft komplizierter als mit Drittländern und selbst gestandene Expertinnen und Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften gelten und welche Erleichterungen/ Vereinfachungen es für Exporteure gibt.
Der Präsenz-Workshop am 8. Juli führt in die umsatzsteuerlichen Grundlagen des Warenimports/-exports (Binnenmarkt/Drittland) ein. Sie erhalten konkrete Fallgestaltungen aus Sicht des deutschen Umsatzsteuerrechts. Nicht behandelt werden die Themenkomplexe "Sonstige Leistung" (Dienstleistungen) und „Reihengeschäfte“ (separater Workshop am 25. September 2024).
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