Neue KfW-Förderkredite
Speziell für KMU

Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gibt es den sogenannten „ERP Förderkredit KMU“, für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten leistet der „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“ finanzielle Unterstützung.
Welche Voraussetzungen gelten für den „ERP Förderkredit KMU“?
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme – einschließlich:
- Einzelunternehmer/innen und Freiberufler/innen
- Gründer/innen und Nachfolger/innen, auch im Nebenerwerb
- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit
- Bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
- Leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos
Welche Voraussetzungen gelten für den „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“?
- Große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von über 50 und bis zu 500 Mio. Euro – einschließlich Nachfolgerinnen und Nachfolgern.
- Bis zu 25 Millionen Euro Kredit
- Für Investitionen und laufende Kosten
- Auch zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen geeignet
- Für Unternehmen mit maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz
- Leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos
Gefördert werden generell folgende unternehmerische Tätigkeiten:
Anschaffungen (Investitionen):
- Anlagen und Maschinen,
- Grundstücke und Gebäude,
- Baukosten,
- Einrichtungsgegenstände,
- Firmenfahrzeuge,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente),
- Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel):
- Liquide Mittel,
- Personalkosten,
- Mieten,
- Marketingkosten,
- Beratungskosten.
Material- und Warenlager
Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung.

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