Überblick über die Maßnahmen
Das bringt das Wachstumschancengesetz
Ursprünglich sollte es eine Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft geben. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengetz nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen - mit einem Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:
- den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
- die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
- Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
- Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG
Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.
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