Überblick über die Maßnahmen

Das bringt das Wachstumschancengesetz

Nach monatelanger Debatte hat nun der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Entlastungsvolumen hat sich mehr als halbiert.

Das bringt das WachstumschancengesetzFoto: artrachen- stock.adobe.com

Ursprünglich sollte es eine Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft geben. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengetz nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen - mit einem Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. 

Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:

  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
  • Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG

Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter
Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
Telefon: 07121 201-233
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht