Überblick über die Maßnahmen
Das bringt das Wachstumschancengesetz
Foto: artrachen- stock.adobe.comUrsprünglich sollte es eine Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft geben. Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengetz nun in einer stark gekürzten Fassung beschlossen - mit einem Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro.
Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:
- den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
- die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
- Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
- Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG
Einen Überblick finden Sie auf der Seite der DIHK zusammengestellt.

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