Glückspielgeräte in der Gastronomie

Anschluss an OASIS ist Pflicht

Wer nicht angeschlossen ist, riskiert empfindliche Strafen: Seit 1. Juli 2021 müssen Gaststätten, in denen Geld- oder Warenspielgeräte stehen, mit dem Spielersperrsystem OASIS vernetzt sein. Laut Bundeswirtschaftsministerium besteht in vielen Betrieben Nachholbedarf.

Anschluss an OASIS ist PflichtFoto: Tomasz Zajda - Fotolia.com

Zweck von OASIS ist der Schutz von Spielsüchtigen. Jeder Ort (Spielhallen,Gastronomie, Hotel)s an dem Glückspielgeräte aufgestellt sind, muss an das bundesweite Spielersperrsystem angeschlosen sein. Der Glückspielstaatsvertrag verpflichtet neben den Automatenaufstellern auch die die Gastwirte, die Ausweisdaten von Spielwilligen mit der OASIS-Datenbank im Internet  abzugleichen und gegebenenfalls gesperrten Personen das Spielen zu verweigern.
Den OASIS-Zugang gewährt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Betroffene Gastronomiebetriebe sollten sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung setzen. Bei Verstößen gegen die OASIS-Anschlusspflicht drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, die Einziehung aller Umsätze und Klagen des Spielgastes, der Regressforderungen stellen kann.
Weitere Informationen zu OASIS und den Vorgaben für den Betrieb von Spielautomaten gibt es auf der Seite Glückspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten.

Laura Bogner

Laura Bogner

Hauptgeschäftsführung
IHK-Zentrale
Position: Projektmanagerin Tourismus und Gastronomie, Sport und BGM
Schwerpunkte: Branchenbetreuung Tourismus, Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten, Gaststättenunterrichtung, Sport, Netzwerk Betriebliches Gesundheitsmanagement
Telefon: 07121 201-274
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