Glückspielgeräte in der Gastronomie
Anschluss an OASIS ist Pflicht
Zweck von OASIS ist der Schutz von Spielsüchtigen. Jeder Ort (Spielhallen,Gastronomie, Hotel)s an dem Glückspielgeräte aufgestellt sind, muss an das bundesweite Spielersperrsystem angeschlosen sein. Der Glückspielstaatsvertrag verpflichtet neben den Automatenaufstellern auch die die Gastwirte, die Ausweisdaten von Spielwilligen mit der OASIS-Datenbank im Internet abzugleichen und gegebenenfalls gesperrten Personen das Spielen zu verweigern.
Den OASIS-Zugang gewährt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Betroffene Gastronomiebetriebe sollten sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung setzen. Bei Verstößen gegen die OASIS-Anschlusspflicht drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, die Einziehung aller Umsätze und Klagen des Spielgastes, der Regressforderungen stellen kann.
Weitere Informationen zu OASIS und den Vorgaben für den Betrieb von Spielautomaten gibt es auf der Seite Glückspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten.
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