Innovationsförderung
Steuerliche Forschungsförderung wird gestärkt
Das Wachstumschancengesetz wurden einige Abstriche gemacht gegenüber dem ersten Entwurf. Ein großer Teil der verbliebenen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz ist auf die Verbesserungen bei der Forschungszulage zurückzuführen. Sie kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragt werden – technologioffen und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die maximale Förderung wurde von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht und der Fördersatz für KMU angehoben (35 statt 25 Prozent). Außerdem erhöht sich der Anteil der förderfähigen Kosten bei der Auftragsforschung von 60 auf 70 Prozent. Bei eigenbetrieblicher Forschung können Unternehmen nunmehr 70 Euro/h für ihr Personal abrechnen statt 40 Euro/h.
Eine Besonderheit ist, dass nun auch Sachkosten eines Forschungsvorhabens förderfähig sind.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen.
1. Bescheinigungsstelle Forschungszulage
2. Antrag beim Finanzamt
Alle Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bescheinigungsstelle.
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