Vergabe nach dem Windhundprinzip
Förderung für Patente, Designs und Marken

Die EU-Kommission fördert Marken-, Patent- beziehungsweise Design-Anmeldung von KMU mit einem Zuschuss von bis zu 2.350 Euro. Anträge können jetzt und bis zum 8. Dezember 2023 gestellt werden.
Die Mittel dafür kommen aus einem KMU-Fonds. Es gibt solange Fördergelder, bis der Topf leer ist. Geförderte unternehmen erhalten Gutscheine für die Gebühren.
Wer kann die Förderung für Patente erhalten?
Alle KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen). Als KMU gelten Unternehmen, die
- weniger als 250 Beschäftigte,
- einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro,
- oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Wofür gibt es Fördergelder?
- Gutschein 1: 1.350 Euro für Gebühren für Marken- und Design-Anmeldungen und/oder IP-Scans: Ein IP-Scan ist eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und hilft bei der Entscheidung, welche Rechte des geistigen Eigentums das Unternehmen anmelden möchte. Es handelt sich bei um keine Rechtsdienstleistung und keine Neuheitsrecherche/Marken- oder Design-Recherche.
- Gutschein 2: 1.000 Euro für Marken- und Design-Gebühren
Wie läuft das Verfahren ab?
- Im ersten Schritt beantragen das Unternehmen die Förderung auf der EUIPO-Website.
- Das Unternehmen erhält einen Gutschein (Finanzhilfebescheid).
- Das Unternehmen meldet ein Patent, eine Marke oder ein Design an oder lässt den IP Scan durchführen.
- Das Unternehmen reicht den Erstattungsantrag ein.
- Achtung: Erhaltene Gutscheine müssen innerhalb von 2 Monaten eingelöst werden.
Mehr Informationen gibt es in den FAQ des EUIPO.

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