Härtefallhilfen beantragen

Wenn keine andere Hilfe passt

Die Härtefallhilfen sind für pandemiegeschädigte Unternehmen und Selbstständige, die trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben. Die Antragsstellung ist ab jetzt möglich.

Wenn keine andere Hilfe passtFoto: Eyetronic - Fotolia.com

Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der IHK Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt.

Weitere Informationen
Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.

Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder (https://haertefallhilfen.de) gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe.

Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
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