Bis 31. März 2022 verlängert

Steuerfreie Corona-Prämie

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Corona-Prämie auszahlen. Die Maßnahme wurde nun erneut verlängert - bis zum 31. März 2022.

Steuerfreie Corona-PrämieFoto: Kubicka/shutterstock.com

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus gewähren. Diese Regelung wurde nun bis zum 31. März 2022 verlängert. Bisher war die Regelung zum Corona-Bonus bis 30. Juni 2021 befristet. Es bleibt aber bei der Höchstgrenze von 1.500 Euro. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus an seine Beschäftigten ausgezahlt hat, kann dies 2021 oder 2022 nicht nochmals tun.

Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann jetzt bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden.

Die Fristverlängerung gilt für Arbeitgeber aller Branchen.

Dr. Jens Jasper

Dr. Jens Jasper

Recht und Steuern,
IHK-Zentrale
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Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung, Sachverständigenwesen, Steuern, IHK-Gremium Kreis Tübingen: Geschäftsführung, Koordination Hoheitliche Aufgaben
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