Erweiterte Corona-Hilfsprogramme

Bürgschaften und Kredite

Die aktuellen Bürgschafts- und Garantieprogramme zur Abfederung der Corona-Krise sowie die Corona-Hilfen der MBG können noch bis zum Jahresende 2021 in Anspruch genommen werden. Diese waren ursprünglich zum 30. Juni begrenzt.

Bürgschaften und KrediteFoto: marcus_hofmann / stock.adobe.com

Der Bund und das Land haben im April einer Verlängerung der Laufzeit sowie einer Anpassung der Bundesregelung Kleinbeihilfen zugestimmt, mit der sich für kleine und mittlere Unternehmen unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl der Kleinbeihilferahmen von bisher 800.000 auf 1,8 Millionen Euro vergrößert. Mit den Verlängerungen sowie Programmerweiterungen können die Bürgschaftsbank und MBG Baden-Württemberg Unternehmen bei erhöhtem Liquiditätsbedarf aufgrund des Lockdowns, Umsatzausfällen und zusätzlichen Kosten noch wirksamer helfen.

Durch die „Bundesregelung Bürgschaften 2020“  beziehungsweise die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ verfügt die Bürgschaftsbank bis zum Jahresende auch über die beihilferechtliche Basis für die zusätzlichen Fördermöglichkeiten. Davon profitieren die kleinen und mittleren Unternehmen im Land, die so Bürgschaften bis zur Höhe von 2,5 Millionen Euro erhalten können. Damit lassen sich Kreditfinanzierungen bis zu 90 Prozent bei einer Laufzeit von sechs Jahren absichern, bei 80 Prozent Bürgschaftsquote sind auch längere Laufzeiten möglich, um der spezifischen Kapitaldienstfähigkeit je nach Corona-Betroffenheit der Betriebe Rechnung zu tragen. Ein besonders beliebtes Corona-Hilfsprogramm ist der LiquiPlus-Kredit, der in Kooperation mit der L-Bank angeboten wird. Zwei zusätzliche Förderelemente – ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent und eine optionale Bürgschaft der Bürgschaftsbank (bis 2,5 Millionen Euro Bürgschaftssumme) bzw. der L-Bank (über 2,5 Millionen Euro Bürgschaftssumme) von bis zu 90 Prozent – erleichtern dabei den krisengeschädigten Unternehmen die Kreditaufnahme. Und der Tilgungszuschuss, der zeitnah nach Kreditauszahlung gewährt wird, ist ein Beitrag zur Eigenkapitalaufstockung.

Wie hoch der Bedarf der Unternehmen aufgrund der Corona-Krise immer noch ist, zeigen die aktuellen Zahlen: So hat die Bürgschaftsbank beispielsweise in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 550 Vorhaben mit einem Volumen von 139,2 Millionen Euro unterstützt. Die Zusagen bleiben also weiterhin auf einem hohen Niveau. Im vergangenen Jahr hatte die Bürgschaftsbank ein Plus von 50 Prozent auf ein Volumen von über 700 Millionen Euro verzeichnet.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
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