GKV-Entscheidung

Sozialversicherungsbeiträge stunden

Die vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen wird erneut verlängert. Die Beiträge für Januar bis April 2021 können auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Unternehmen bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gestundet werden.

Sozialversicherungsbeiträge stundenFoto: Daniela Stärk -stock.adobe.com

Die Möglichkeit, fällige Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Verfahren zu stunden, wird um den Monat Mai verlängert, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.

Den Unternehmen verschafft die Regelung zusätzliche Liquidität, wenn sie die Beiträge später überweisen können. Voraussetzung ist aber, dass Arbeitgeber die Stundung beim Sozialversicherungsträger beantragen und andere Hilfsmöglichkeiten von Bund und Ländern ausgeschöpft wurden. Das Muster eines solchen Stundungsantrags erhalten Sie hier.

Vincent Schoch

Vincent Schoch

Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK-Zentrale
Position: Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen
Schwerpunkte: Handel, Initiative Einpersonen- und Kleinunternehmen, Fördermittel und Finanzierung
Telefon: 07121 201-167
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht