GKV-Entscheidung
Sozialversicherungsbeiträge stunden

Die Möglichkeit, fällige Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Verfahren zu stunden, wird um den Monat Mai verlängert, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.
Den Unternehmen verschafft die Regelung zusätzliche Liquidität, wenn sie die Beiträge später überweisen können. Voraussetzung ist aber, dass Arbeitgeber die Stundung beim Sozialversicherungsträger beantragen und andere Hilfsmöglichkeiten von Bund und Ländern ausgeschöpft wurden. Das Muster eines solchen Stundungsantrags erhalten Sie hier.

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