Überbrückungshilfe

Bundesprogramm verlängert

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können über den Bund weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge können ab Oktober wieder gestellt werden.

Bundesprogramm verlängertFoto: bluedesign / stock.adobe.com

Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geht in die Verlängerung. Die Überbrückungshilfe ist ein Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Der Bund stellt für das Programm rund 25 Milliarden Euro bereit.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Unternehmen und Soloselbständige können die Überbrückungshilfe Corona nur über eine/n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/n Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beantragen, die sich dazu auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren müssen.

Die Überbrückungshilfe Corona kann seit 10. Juli 2020 beantragt werden. Da es sich bei der Überbrückungshilfe um ein Bundesprogramm handelt, ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig.

Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt, es gibt drei gestaffelte, feste Beträge für den jeweiligen Fördermonat:

  • 590 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50% im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und unter 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1180 Euro bei Umsatzeinbruch von mehr als 70% im Vergleich zum Vorjahresmonat

Der fiktive Unternehmerlohn kann ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen oder Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen im ersten Antragsschritt unter „Antragsteller erfassen“ durch Auswahl des entsprechenden Kontrollkästchens beantragt werden. Die Abwicklung übernimmt die L-Bank.

Bei Fragen zum Programm sowie zur Antragstellung für die Überbrückungshilfe Corona finden Sie auf der Seite der Antragsplattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eine FAQ-Liste sowie Kontaktmöglichkeiten.

Kunden-Info-Center KIC

Kunden-Info-Center KIC

Zentrale Dienste und Kundenmanagement
IHK-Zentrale
Position: Mitgliederbetreuung
Schwerpunkte: Mitgliederbetreuung, Kasse, Shop, Adressenservice, Ehrenurkunden
Telefon: 07121 2010
E-Mail schreiben
vCard herunterladen
Zur Detailseite


Zur Übersicht