Kranke Kinder und Corona

Schule, Arzt, Gesundheitsamt?

Corona-Regeln in der kalten Jahreszeit: Wie sollen berufstätige Eltern mit Kindern umgehen, die in Erkältungssymptome zeigen? Ein Schaubild des Sozialministeriums hilft weiter.

Schule, Arzt, Gesundheitsamt?Foto: Oksana Kuzmina - Fotolia.com

Was passiert, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird. Hier geht es zum PDF-Download auf der Seite des Sozialministeriums.

Auch Betriebe können diese Handreichung an Beschäftigte mit Kindern weitergeben, die sich unsicher sind, was bei Erkältungskrankheiten zu tun ist.

Beim sogenannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung der Empfehlungen geeinigt, die das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt nun vorgelegt haben. Diese besagen unter anderem:

Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch). Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

  • Fieber (ab 38,0°C),
  • Trockener Husten, das heißt ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie zum Beispiel Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen,
  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens),
  • alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes beziehungsweise der/des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt/-ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.

Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle beziehungsweise Schule uneingeschränkt besuchen.

Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen.

Jennifer Jakob

Jennifer Jakob

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