Rettungsschirm für Reisebusunternehmen
18.750 Euro pro Bus
Ziel ist es, flächendeckende Insolvenzen in der sehr mittelständisch geprägten Branche zu vermeiden. So soll es zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen eine einmalige Zuwendung zur Überbrückung eines bestehenden Liquiditätsengpasses geben. Geplant sind bis zu 18.750 Euro pro Reisebus. Zusätzlich kann ein Öko-Bonus in Abhängigkeit der jeweiligen Schadstoffklasse des beantragten Busses gewährt werden.
Im Rahmen des nun aufgelegten Förderprogramms kann den Unternehmen daher eine zweckgebundene Förderung von bis zu 18.750 Euro pro Reisebus gewährt werden, sofern ein förderfähiger Antrag eingereicht wird und die Kumulation mit bereits gewährter Bundes- und Landesförderung beihilfekonform ist. Die Abwicklung (Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung) der Stabilisierungshilfen Bustouristik 2020 wird durch die L‑Bank realisiert.
Förderanträge können dann bis zum 31. Oktober 2020 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Anträge werden chronologisch in der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs beschieden. Im Falle einer Überzeichnung des Förderprogramms werden Förderanträge aufgrund des bereits ausgeschöpften Programmvolumens nicht zum Zuge kommen („Windhundprinzip“). Die Auszahlung erfolgt frühestens zu Beginn des der Bewilligung zugrundeliegenden Förderzeitraums.
Derzeit sind in Baden-Württemberg rund 2.100 Reisebusse zugelassen. Es wird von bis zu 400 Antragstellern ausgegangen.
Hier geht es zu den Antragsformularen auf der Seite der L-Bank.
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