Aussetzung der Antragspflicht
Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind, wird durch Änderungen im Insolvenzrecht die Fortführung des Betriebs ermöglicht und erleichtert. Wichtigster Punkt: Die Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
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